1. Personenkreis
Der Grillplatz wird grundsätzlich nur an Einwohner der Gemeinde Wolpertswende
vermietet. (Anmietung unter dem Deckmantel von Einwohner der Gemeinde
Wolpertswende an Dritte ist nicht erlaubt).
Schulklassen der Gemeinde Wolpertswende, sind von den Kosten befreit.
2. Der Vorstand entscheidet über die Vermietung.
3. Die Getränke müssen selbst mitgebracht werden.
4. Als Nutzungsgebühr für den Grillplatz (inkl. Holz) sind 50,00 € zu entrichten.
5. Der Grillplatz und die Toiletten sind nach der Feierlichkeit zu reinigen. Ebenso ist das
Leergut der mitgebrachten Getränke (Müll) zu entsorgen. Bei Reinigung durch den
Sportverein entsteht eine Kostenpauschale von 30,00 €
6. Eine Kaution von 30,00 € und die Nutzungsgebühr von 50,00 € sind bei der
Schlüsselübergabe zu entrichten. (Gesamt: 80,00 €)
7. Der Antragsteller haftet für die während der Benutzungszeit am Grillplatz entstehenden
Schäden, die von ihm, seinen Mitgliedern, Besuchern oder von ihm geduldeten Mitbenutzen
verursacht werden.
8. Die rechtzeitige Beschaffung der zur Durchführung der Veranstaltung notwendigen
Genehmigung, gleich welcher Art, ist Sache des Veranstalters. Dies gilt auch für evtl.
erforderliche steuerliche Anmeldung, die Entrichtung von GEMA-Gebühren und sonstiger
Abgaben.
9. Lärm
Der Mieter ist verantwortlich und haftet für Lautstärke der Musik und Lärmbelästigung,
die Lautstärke ab 22:00 Uhr darf zu keiner Belästigung der Nachbarn führen.
Die Rechtlichen Folgen und anfallenden Kosten / Strafe trägt der Mieter.